Abbuchung
Als Mieter stehen Ihnen grundsätzlich 4 Zahlungsoptionen zur Verfügung:
– Zahlung per Erlagschein
– Zahlung per Dauerauftrag
– Zahlung per Onlinebanking
– Zahlung per Bankeinzug
Sollten Sie sich für die für Sie bequeme Zahlungsform per Bankeinzug bzw. Abbuchungsauftrag für Lastschriften entscheiden, dann müssen Sie nur einmalig das Formular ausfüllen, unterzeichnen und uns per Post, Fax oder Mail übermitteln. Ohne rechtzeitige Übermittlung der Zahlungsvorschreibungen (= Mietvorschreibungen) unsererseits werden ausnahmslos keine Beträge von Ihrem Konto abgebucht werden. Im Regelfall erfolgt die Abbuchung zwischen dem 2. und 5. des jeweiligen Monats. Sollten Sie die Zahlungsform per Erlagschein, per Onlinebanking oder per Dauerauftrag gewählt haben, müssen Sie als Mieter für die rechtzeitige Überweisung sorgen (Zahlungseingang bei Hausverwaltung bis spätestens 2. des jeweiligen Monats).